Gedanken zur Philosophie des Widerspruchs
"Die Widersprüche des Lebens und der menschlichen Seele sind uns so geläufig, daß wir gewohnt sind, davon zu sprechen als einem festen Bestandteil unseres Weltbildes. Alle Darstellungen des Lebens und vornehmlich die künstlerischen, verwenden mit Vorliebe dieses Motiv, und doch, wenn wir genau zusehen, so dienen solche Darstellungen und alle Aufdeckung von Widersprüchen dazu, sie in höherer Art zu vereinen, sei es in wissenschaftlicher Synthese, oder in künstlerischer Verklärung. So erfreulich es uns sein kann, das farbige widerspruchsvolle Leben in seinem Wechselspiel zu betrachten, so sehr wir empfinden, wie sich darin das Leben stets neu gestaltet, um sich wieder zu vernichten, so haben wir doch das Bedürfnis, wenn es sich um wissenschaftliche Lebensdeutung und Welterklärung handelt, daß in einem «System» kein Widerspruch vorhanden sei. Daß der materialistische Monismus als einheitliche, widerspruchsfreie Welterklärung gerade heute Triumphe feiert, wo uns die Widersprüche mit solcher Kraft im Leben des Einzelnen und der Völker als Wirklichkeit sich aufdrängen, das kann zu denken geben. Es steht hinter der «einheitlichen» Naturbetrachtung der Gedanke, daß allem Geschehen Naturgesetze zu Grunde liegen und daß die Widersprüche Täuschungen sind, welche mit tieferem Verständnis verschwinden müssen. Einer solchen Auffassung erscheint der geistige Monismus, die Anthroposophie oder Geisteswissenschaft, voll von Widersprüchen und gewiß werden von diesem Standpunkt aus die ersten beiden Kapitel dieser erkenntnistheoretischen Begründung der Geisteswissenschaft durchaus abgelehnt, denn sie verwenden offenkundig und ausgesprochenermaßen die größten Widersprüche. Das sind Gründe genug, uns mit dem Wesen des Widerspruchs zu beschäftigen, und es soll versucht werden, in kurzen Umrissen dem Wesen des widerspruchsfreien Denkens nachzugehen, um die Widersprüche der ersten Kapitel zu rechtfertigen."
(aus: Carl Unger - Schriften I, "Gedanken zur Philosophie des Widerspruchs", Stuttgart 1964, S. 147f)


