Konstitution, Gliederung und Organe: Zweige, Landesgesellschaften, Generalsekretäre, Publikationsorgan
Die 1923/24 gegründete Gesellschaft sollte auf der einen Seite die gleichzeitig konstituierte Freie Hochschule für Geisteswissenschaft als aktiven Mittelpunkt haben, andererseits als Rechtskörper mit wirtschaftlich-rechtlichen Verantwortungen auch vier Unterabteilungen in sich aufnehmen:
- die Administration der Anthroposophischen Gesellschaft,
- den Philosophisch-Anthroposophischen Verlag,
- die Administration des Goetheanum-Baues und
- das Klinisch-Therapeutische Institut in Arlesheim.
So umfasst die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft der Gründungsintention nach die
- Freie Hochschule für Geisteswissenschaft mit den Fachsektionen;
- die selbstständigen Gruppen auf „sachlichem oder örtlichem Feld“, d.h. die lokalen Gruppen (sog. „Zweige“; Sprachgebrauch aus der Theosophischen Gesellschaft, der in den Statuten der Weihnachtstagung durch „Gruppen“ ersetzt wird, jedoch bis heute weitgehend verwendet wird), die autonom in Landesgruppen oder Landesgesellschaften organisiert sind, sowie fachbezogene überregionale Arbeitskreise und
- drittens die Verwaltung des Goetheanum in Dornach als Sitz der Hochschule und der Gesellschaft, als Bühne und öffentliches Veranstaltungszentrum, sowie der Administration des Goetheanum-Baus, des Philosophisch-Anthroposophischen Verlages und schließlich des Klinisch-Therapeutischen Instituts in Arlesheim.
Das Leitungsgremium dieses Gesamtgebildes ist bei der Gründung der „Vorstand am Goetheanum“ mit
- Rudolf Steiner als Vorsitzendem,
- Albert Steffen als zweiten Vorsitzendem,
- Ita Wegman als Schriftführerin,
- Marie Steiner und Elisabeth Vreede als Beisitzer
- und Guenther Wachsmuth als Sekretär und Schatzmeister.
Dieser Vorstand sollte für die verschiedenen Verantwortungsbereiche erweitert werden:
- im Hinblick auf die Leitung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft durch die Leiter der Sektionen, die nicht im Vorstand waren, die zusammen das Hochschulkollegium bilden, damals Edith Maryon für die bildenden Künste und etwas später Maria Röschl für die Jugendsektion;
- im Hinblick auf die weltweit arbeitende Anthroposophische Gesellschaft durch die Generalsekretäre der Landesgesellschaften.
1925 zählt die Gesellschaft ca. 12.500 Mitglieder; Landesgesellschaften bestehen in 15 Ländern: USA, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Holland, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei; Einzelgruppen bestehen zu diesem Zeitpunkt in Argentinien, Brasilien, Danzig, Honolulu, Italien, Lettland, Neuseeland und Polen.
Durch Rudolf Steiners frühen Tod, 15 Monate nach der Weihnachtstagung, kann der Entwurf einer einheitlich konstituierten Weltgesellschaft nicht bis in alle Einzelheiten durchgeführt werden. In dem vielschichtigen Prozess der Bildung dieser Gesellschaftsgestaltung, die spirituelle, organisatorische und juristische Dimensionen umfasst, bleiben Fragen offen, die bis in die Gegenwart Gegenstand von Auseinandersetzungen sind.
Organ der Gesellschaft ist die seit 1921 erscheinende Wochenschrift
„Das Goetheanum“ (Redaktion: 1921–63 Albert Steffen, 1963–66 Paul Bühler, 1966–89 Friedrich Hiebel) mit der im Januar 1924 hinzukommenden Mitgliederbeilage „Was in der Anthroposophischen Gesellschaft vorgeht“ (sog. „Nachrichtenblatt“).


