Die Waldorfschulen: Ein öffentliches Schulangebot
Die Waldorf-Schulen bieten vielfältige, staatlich anerkannte Bildungsgänge auf der Primarstufe und den Sekundarstufen I und II an und erfüllen erfolgreich öffentliche Aufgaben im Schulwesen.
Aufnahmebedingungen
Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von der sozialen Herkunft, vom Einkommen der Eltern, von kultureller oder weltanschaulich-religiöser Zugehörigkeit aufgenommen. Die Schulen haben ein Schulgeldsystem entwickelt, das auch Kindern aus weniger bemittelten Familien den Schulbesuch ermöglicht.
Wege aus der finanziellen Doppelbelastung
Eltern, die ihre Kinder in eine Schule in freier Trägerschaft schicken, beteiligen sich mit ihren Steuern bereits an den allgemeinen Volksschulkosten.
Die doppelte finanzielle Belastung und die verschärfte Wirtschaftslage sowie die wachsende Zahl der Alleinerziehenden stellen das Prinzip des freien Zugangs zu Waldorfschulen in zunehmendem Mass in Frage.
Nur neue Schulgesetze, die auch den expliziten Einbezug nichtstaatlicher Schulen als Anbieter von Leistungen im öffentlichen Schulwesen vorsehen, vermögen hier langfristig eine Änderung in Richtung eines sozialen Ausgleichs herbeizuführen.


