Rechtliche Verankerung in der Europäischen Union
Eine Richtlinie der Europäischen Union, die auch die Anthroposophische Medizin einschließt, ist noch zu entwickeln. Es besteht das Bemühen, eine solche zu diskutieren oder die Anthroposophische Medizin in bestehende Richtlinien zu integrieren.
Die Resolution Collins "On the Status of Non-Conventional Medicines" des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 1997 erwähnt die Anthroposophische Medizin zusammen mit sieben anderen Therapierichtungen.
Auch die 1999 erarbeitete Resolution Nr. 1206 des Europarats "An European Approach to Non-Conventional Medicines" erwähnt in dem Dokument 8435 die Anthroposophische Medizin als bedeutsam.
In sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Österreich – und in der Schweiz sind anthroposophische Arzneimittel rechtlich mindestens in einem entsprechenden nationalen Gesetz ausdrücklich anerkannt. Weitere Gesetzesinitiativen für die Anthroposophische Medizin und andere komplementärmedizinische Richtungen sind auf dem Weg, so zum Beispiel in Belgien, den Niederlanden und Schweden.
In der Schweiz wurde am 17. Mai 2009 in einer denkwürdigen Volksabstimmung die Berücksichtigung der Komplementärmedizin – und damit auch der Anthroposophischen Medizin – in allen wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens mit einer deutlichen Mehrheit von 67 Prozent der Stimmen erstmals in einer Staatsverfassung verankert.


